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Allgemeine Verkaufs-, Liefer und Zahlungsbedingungen für den Kauf von Computerhardware, Zubehör und Standardsoftware
1) Allgemeines
a) Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns und unseren gewerblichen und privaten Kunden gelten ausschliesslich die nachfolgenden Allgemeinen Geschaftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes von uns ausdrücklich schriftlich vereinbart bzw. schriftlich bestätigt ist.
b) Gegenstand dieser Bedingung ist der Verkauf einschliesslich Ratenverkauf jeglicher von uns vertriebenen Geräte (Hardware) nebst allem Zubehör sowie aller Standardsoftware einschliesslich Betriebssysteme.
2) Angebote und Vertragsabschluss
a) Unsere Angebote sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgt oder bestätigt sind. An die in unseren Angebot enthaltenen Preise halten wir uns 4 Wochen nach Datum der Angebotsabgabe gebunden.
b) Aufträge, Verträge, Vertragsänderungen oder Ergänzungen und alle sonstigen Vereinbarungen und Erklärungen werden für uns erst dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
3) Anwendungstechnische Beratung
a) Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrung und der Produktinformationen der jeweiligen Hersteller bzw. Lieferanten. Informationen, die der Kunde aus Prospekten, Bedienungsanleitungen etc. der Hersteller bezieht, sind für uns dann verbindlich oder Vertragsbestandteil, wenn wir diesen im Auftrag oder Kaufvertrag schriftlich erklärt haben.
b) Für die Kompatibilität und einwandfreie Funktion miteinander von Hard- und Softwarebestandteilen haften wir nur, wenn deren Zusammenstellung von uns ausdrücklich schriftlich empfohlen und zugesichert ist. Die gemeinsame Auflistung auf Lieferscheinen, Auftragsbestätigungen etc. beinhalten keine Zusicherung in diesem Sinne, wenn nichts anderes vermerkt ist.
c) Beratung und Produktinformationsgespräche während des Vertragsbeschlusses und bei der Auslieferung dienen allein der Kundeninformation und enthalten keine Zusicherung im Sinne des Gewährleistungsrechts, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist und ein ausdrücklicher Beratungsvertrag abgeschlossen wurde.
4) Gewährleistung und Haftung
a) Beanstandung wegen Sachmengel, Falschlieferung und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Ware bzw. Programme schriftlich geltend zu machen. Im Falle von Beanstandungen ist auf unseren Wunsch die Lieferung in der Originalverpackung unter Angabe der Beanstandung und gegebenenfalls des benutzten Gerätetyps unverzüglich an uns einzusenden.
b) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, beginnend mit der Entgegennahme der fehlerfrei Lieferung im vorgenannten Sinne.
c) Bei Standarthardware besteht kein Anspruch auf Fehlerbehebung am konkret gelieferten Programm. Wir haben das Recht sofortigen Umtausch des Programmes gegen eine verbesserte und ggf. erweiterte Version, sofern wir dazu aufgrund unserer eigenen Liefermöglichkeiten in der Lage sind und entsprechende neuere Versionen des Herstellers zur Verfügung stehen. Ist dieses nicht möglich oder erfolglos, liefern wir dem Kunden ein Produkt mindestens gleicher Güte und Funktionsweise; etwas erforderliche Anpassungsmassnahme übernehmen wir mit der Ausnahme der Einspeisung von Stammdaten und sonstigen Anwenderdaten, sofern wir uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Bei Mängeln an Standardhardware gilt entsprechendes, sofern der Mangel nicht durch einfachen Austausch von Bauteilen zu beheben ist.
d) Führen Austausch- oder Nachbesserungsversuche im vorgenannten Sinn binnen angemessener Frist nicht zum Erfolg, leben die Gesetzlichen Rechte des Käufers auf Herabsetzung der Vergütung oder der Rückgängigmachung des Vertrags wieder auf. Macht der Käufer Gewährleistungsansprüche an einem Systemteil geltend, hat dieses grundsätzlich keinen Einfluss auf die weiteren mit uns abgeschlossenen Verträge, sofern für den defekten Teil kompatible Austauschwaren lieferbar sind.
e) Wir haften nicht für den Verlust von Datensätzen im Zusammenhang mit Gewährleistungs- und Wartungsarbeiten. Dasselbe gilt, falls im Rahmen derartiger Arbeiten Daten des Kunden verändert oder zerstört werden. Der Kunde verpflichtet sich, vor Beginn unserer Arbeiten bzw. vor Versendung fehlerhafter Hard- und Softwareteile an uns eine komplette Datensicherung vorzunehmen.
f) Jegliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Käufer nicht von uns genehmigte Zusatzgeräte anbringt oder Reparaturen von Personal vornehmen lässt, das nicht von uns oder dem Hersteller autorisiert ist, es sei denn, der Käufer weist nach, dass eine aufgetretene Störung nicht hierauf zurückzuführen ist.
Während der Gewärleistungsfrist sowie des Bestehens eines Wartungs- oder Pflegevertrages hat der Käufer nur fabrikneue Datenträger, Betriebsmittel und anderes gerätespezifisches Zubehör zu verwenden, das dem von uns vertriebenen Qualitätsniveau entspricht.
g) Die Gewährleistung gilt nur zugunsten des Erstkäufers, sofern nichts anderes Ausdrücklich vereinbart ist.
h) Standard-Software ist grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen, soweit die Originalverpackung geöffnet wurde.
i) Wir übernehmen eine Haftung nur, soweit eine solche in diesen Bedingungen ausdrücklich geregelt ist. Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche aus Verschulden bei Abschluss des Vertrages, positiver Vertragsverletzung oder ausservertraglicher Haftung, sofern nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
Für Verschulden von Erfüllungshilfen auch aus grober Fahrlässigkeit haften wir nicht gegenüber Kaufleuten, sofern keine entgegenstehende Branchenausübung besteht.
Bei leichter Fahrlässigkeit unterhalb der Führungsebene unseres Unternehmens haften wir in allen Fällen höstens bis zu einem Gesamtbetrag, der dem Auftragswert bei Vertragsabschluss entspricht.Unsere Haftung aus positiver Vertragsverletzung verjährt in jedem Fall spätestens zwei Jahre.
5) Lieferzeit
a) Liefertermine und Fristen gelten immer nur bei schriftlicher Vereinbarung und beginnen frühestens ab Auftragsbestätigung durch uns. Die Einhaltung von fristen setzt voraus, dass der Käufer seine vertraglichen Fristen, insbesondere seiner Zahlungsverpflichtungen, rechtzeitig und vollständig erfüllt. Andernfalls verlängert sich eine vereinbarte Frist um einen der Verzögerung entsprechenden Zeitraum.
b) Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand unser Geschäft verlassen hat.
c) Lieferverzug liegt nicht vor, wenn bei uns oder im Betrieb des Lieferanten oder in einem anderen für ihn arbeitenden Betrieb durch höhere Gewalt oder anderen aussergewöhnlichen Umstand oder Streik oder Aussperrung eine Frist- oder Terminüberschreitung verursacht wird und diese Umstände dazu führen, dass wir nicht rechtzeitig liefern können.
Der Kunde wird unverzüglich vom Vorliegen der vorgenannten Verursachungsfälle schriftlich informiert, sobald wir davon Kenntnis erhalten haben. Der Eintritt vorstehender Ereignisse führt zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeiten. Wir eine Verlängerung für den Kunden nachweislich unzumutbar und sind Teillieferungen für ihn ohne Interesse, so steht ihm das gesetzlich Rücktrittsrecht zu. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
d) Etwaige Schadensersatzansprüche aus von uns schuldhaft nicht eingehaltenen Lieferfristen at der Kunde glaubhaft zu machen. Diese beschränken sich soweit nicht aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet wir, höchstens auf den Kaufpreis des Gerätes oder Geräteteils, das wegen nicht rechtzeitiger Lieferung nicht genutzt werden kann.
6) Gefahrübergang
Die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs von durch uns gelieferten Waren geht mit der übergabe auf den Kunden über. Als übergabe gilt die Absendung bei uns, wenn der Kunde die Versendungskosten trägt, sei es auch als Bestandteil eines Gesamtkaufpreises
7) Besondere Zahlungsbedingungen
a) Der Käufer kann nur aufrechnen mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten
Ansprüchen. Die Geltendmachung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrecht ist beschränkt auf dasselbe Rechtsverhältnis.
b) Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden die nach Vertragsschluss aufgetreten sind, insbesondere bei Zahlungsrückständen, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für weiter Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.
c) Reparatur- und Werkstattaufträge sind grundsätzlich zahlbar sofort netto gegen den Erhalt der Ware. Wir sind berechtigt, die Herausgabe bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
d) Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, können wir einen pauschalierten Verzugsschaden in Form von 5% Zinsen über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen, sofern uns keine nachweisbar höherer Schaden entsteht . Das gesetzliche Recht zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt.
8) Eigentumsvorbehalt
a) Alle gelieferten Waren und Programme bleiben solange unser Eigentum, bis der Kunde alle aus unseren Geschäftsbeziehungen entstandenen Forderungen vollständig erfüllt hat.
b) Der Kunde hat die Ware bis zum Eigentumsübergang ordnungsgemäss zu verwahren. Solange Eigentumsvorbehalt besteht dürfen Waren insbesondere nicht aus der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt werden.
Auf verlangen hat uns der Kunde alle erforderlichen Auskünfte über Bestand und Aufbewahrungsort der in unserem Eigentum stehenden Waren und Programme zu geben, sowie eventuelle Abnehmer vom Eigentumsvorbehalt in Kenntnis zu setzen.
c) Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen. Wir sind berechtigt, über die herausverlangte Lieferung nach Ankündigung anderweitig zu verfügen und Nachzahlung des Käufers binnen üblicher Lieferfrist neu zu beliefern.
d) Bei Lieferung von Nutzungsrechten an Programmen gelten die Eigentumsvorbehalte des Lizenzgebers. Für den Fall des Rücktritts und der Rücknahme von Vorbehaltsware hat der Kunde auch alle Sicherungskopien herauszugeben oder nachweislich zu löschen, auf denen das Programm enthalten ist.
9) Preise und Mietzahlungen
a) Alle Preise verstehen sich ab Lager. Die Preise für Waren schliessen die Kosten für die übliche Verpackung ein. Die Verpackungskosten für die Lieferung von Ersatzteilen, Zubehör und Verbrauchsmaterial werden gesondert in Rechnung gestellt.
b) Eine Anlieferung und Aufstellung von Geräten und Installation von Programmen durch uns sowie die Anleitung und Schulung von Bedienungspersonal erfolgt auf gesonderte Rechnung zulasten des Kunden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbartwurde.
c) Wird eine Ware oder ein Programm bzw. beides zur Probe an einen Kunden überlassen, beträgt die kostenlose Probezeit 1 Kalenderwoche, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
d) Nach Ablauf einer Kalenderwoche ab dem Zeitpunkt der überlassung wird für jeden angefangenen Monat eine Mietzahlung in Höhe von 5% des Auftragswertes bei einem Auftragswert von € 20.000,-- und von 3% des Auftragswertes bei einem Auftragswert von mehr als € 20,000,-- fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
e) Die vorgenannten Mietzahlungen können nach entsprechender schriftlichen Vereinbarung auf den Kaufpreis angerechnet werden..
f) Bei Beratung in Fragen der Hard- und Software, die über reine Produktinformationen hinausgehen (insbesondere Systemberatung) wird bei Nicht-Zustandekommen eines Kaufvertrages ein Betrag in Höhe von 5% der im Angebot stehenden Hard- und Softwarepreise als Beratungshonorar fällig.
10) Schlussbestimmungen
a) Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Der Kunde und wir sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
b) Gegenüber Kaufleuten gilt als Erfüllungsort der Geschäftssitz unseres Unternehmens.
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